FAQs EU SANCTIONS ON RUSSIA

Veröffentlicht am 16. März 2022

Häufig gestellte Fragen über Ausfuhrbeschränkungen nach den Artikeln 2, 2a und 2b der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates über restriktive Maßnahmen aufgrund der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (im Folgenden: "Sanktionsverordnung"), geändert durch die Verordnung (EU) 2022/328 des Rates vom 25. Februar 2022.

Freundliche Übersetzung auf Deutsch - EIFEC-Büro Brüssel - www.eifec.org
DISCLAIMERS:

Diese häufig gestellten Fragen (FAQ) enthalten Informationen über Ausfuhrbeschränkungen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck und für Güter der Spitzentechnologie gemäß den Atikeln 2, 2a und 2b der Sanktionsverordnung aus der Sicht der Kommissionsdienststellen. Nur der Gerichtshof der EU kann eine verbindliche Auslegung der Rechtsvorschriften der Union vornehmen.

 Verweise auf Paragraphen und Anhänge der Sanktionsverordnung beziehen sich auf die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014, geändert durch nachfolgende Verordnungen des Rates, insbesondere die Verordnung (EU) 2022/328 des Rates vom 25. Februar 2022.

 Für die Zwecke dieser FAQ bezieht sich der Begriff "Ausfuhrbeschränkungen" auf Ausfuhrbeschränkungen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck und Güter der Spitzentechnologie gemäß den Artikeln 2, 2a und 2b der Sanktionsverordnung.

 Für die Zwecke dieser FAQ bezieht sich der Begriff "Ausfuhren" auf den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr von Gütern sowie auf die Erbringung von Vermittlungsdienstleistungen und von technischer und finanzieller Hilfe, sofern nichts anderes angegeben ist.

 Für die Zwecke dieser FAQ bezieht sich der Begriff "Genehmigung" auf die Genehmigung von Ausnahmeregelungen gemäß der Sanktionsverordnung und die Genehmigung von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck gemäß der EU-Dual-Use-Verordnung.

Für die Zwecke dieser FAQ basiert die Nummerierung der Artikel auf der englischen Fassung der Sanktionsverordnung.

Die Sanktionsverordnung enthält ein Ausfuhrverbot für Güter und Technologien, die für den Einsatz in der Luft- oder Raumfahrtindustrie sowie im Energiesektor geeignet sind. Diese Maßnahmen werden in dieser FAQ nicht behandelt.

 

16. März 2022

Gesamtstruktur und Ansatz für diese Anleitung

1. Was ist der Zweck dieser Leitlinien und wie hängen die neuen Ausfuhrbeschränkungen in der Sanktionsverordnung mit den bestehenden Sanktionen gegen Russland zusammen?

Die Verordnung (EU) 2022/328 des Rates vom 25. Februar 20221 baut auf den restriktiven Maßnahmen (Sanktionen) der EU in Form von Ausfuhrbeschränkungen gemäß der Sanktionsverordnung2 auf und erweitert diese. Sofern nicht durch die Verordnung (EU) 2022/328 des Rates oder andere Verordnungen geändert, bleiben die bestehenden Bestimmungen der Sanktionsverordnung in Kraft und gelten weiterhin.

Dieser Leitfaden soll die zuständigen nationalen Behörden und die Beteiligten, einschließlich der Ausführer, bei der Umsetzung der neuen Ausfuhrbeschränkungen gemäß den Artikeln 2, 2a und 2b und den damit zusammenhängenden Bestimmungen der Artikeln 1, 2c und 2d der Sanktionsverordnung in der Fassung vom Februar 2022 unterstützen, unbeschadet der übrigen Bestimmungen dieser Verordnung.

___________________

1Verordnung (EU) 2022/328 des Rates vom 25. Februar 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands zur Destabilisierung der Lage in der Ukraine

2Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands zur Destabilisierung der Lage in der Ukraine

16. März 2022

 

Praktische Anwendung der Ausfuhrbeschränkungen
für Güter mit Dual-Use und "Spitzentechnologie" für Unternehmen

21. Wie kann ich überprüfen/nachweisen, dass die technischen Spezifikationen der Güter, die ich ausführen möchte, unter den Anhang mit Gütern der "Spitzentechnologie" fallen oder nicht?

Die Güter in Anhang VII sind auf der Grundlage ihrer Beschreibung und ihrer technischen Parameter aufgeführt. Wenn Sie nach Russland exportieren und Ihre Güter einer Kontrolle unterliegen, können Sie aufgefordert werden, alle Dokumente vorzulegen, die zur Identifizierung Ihres Gutes erforderlich und für seine Identifizierung und Klassifizierung nützlich sind, z. B. ein technisches Datenblatt, in dem die Merkmale und technischen Parameter Ihres Gutes aufgeführt sind.

16. März 2022

Arbeit mit Partnerländern

47. Ihr Ansatz ist eng an die Vereinigten Staaten angelehnt. Erwarten Sie, dass andere Länder "Partnerländer" werden?

Der Umfang der Ausfuhrbeschränkungen wurde eng mit den Ländern abgestimmt, die voraussichtlich im Wesentlichen gleichwertige Handelsmaßnahmen anwenden werden. Dies gilt insbesondere für die USA, wo unsere Zusammenarbeit auf unserem Engagement im Rahmen des Rates für Handel und Technologie EU-USA aufbaut. Unsere Zusammenarbeit wird nach der Verabschiedung der Maßnahmen intensiviert werden, um eine angemessene Koordinierung und gleiche Wettbewerbsbedingungen für EU- und US-Unternehmen zu gewährleisten.

Die Sanktionsverordnung enthält eine Liste von Partnerländern, die geändert werden kann, um weitere Länder hinzuzufügen, die im Wesentlichen gleichwertige Handelsmaßnahmen anwenden.

16. März 2022

Sonstige verschiedene Fragen

50. Fällt Belarus unter die Sanktionsverordnung?

Nein. Die gegen Belarus verhängten zusätzlichen Sanktionen, einschließlich weiterer Handelsbeschränkungen, sind in der Verordnung (EU) 2022/355 des Rates vom 2. März 2022 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus festgelegt. Diese entsprechen jedoch weitgehend dem oben dargelegten Ansatz.

16. März 2022

Anhang - Vorläufige Entsprechungstabelle für die
in Anhang VII der Sanktionsverordnung
aufgeführten Güter

TARIC-MASSNAHMEN

Der Integrierte Zolltarif der Gemeinschaft (TARIC), der in einer Datenbank der Kommission gespeichert ist, enthält Einfuhr- und Ausfuhrmaßnahmen für bestimmte Waren, wie Zollaussetzungen, Zollkontingente, Zollpräferenzen, Antidumpingzölle, mengenmäßige Beschränkungen, Embargos, aber auch Ausfuhrkontrollen.

Durch die Integration und Kodierung dieser Maßnahmen gewährleistet der TARIC ihre einheitliche Anwendung durch alle Mitgliedstaaten und gibt allen Wirtschaftsbeteiligten einen klaren Überblick über alle Maßnahmen, die bei der Einfuhr von Waren in die EU oder der Ausfuhr von Waren aus der EU zu ergreifen sind.

In Bezug auf die in Anhang VII der Verordnung (EU) 2022/328 aufgeführten Positionen wurden die TARIC-Maßnahmen auf 8-stelliger Ebene am 4. März den betroffenen Behörden und den Interessengruppen zur Verfügung gestellt.

16. März 2022

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